Bundesnetzagentur reguliert UKW-Antennennutzung

  • Freitag, 19. September 2014
  • Pressemitteilung der UPLINK Network GmbH

Die Bundesnetzagentur als verantwortliche Stelle für den Telekommunikationsmarkt und den Rundfunk in Deutschland wird den Markt für die Nutzung von UKW-Antennen regulieren. Mit der Veröffentlichung eines sehr weitgehenden Entwurfs, der wohl noch in diesem Jahr erlassen werden soll, hat die Bundesbehörde in dieser Woche selbst Brancheninsider positiv überrascht.

Um wirklichen Wettbewerb in den technischen Betrieb zur Ausstrahlung von UKW-Frequenzen für Radioveranstalter zu realisieren, sollen weit über 1.000 UKW-Antennen in Deutschland nun auch Wettbewerbern zur Verfügung stehen. Bislang war einziger Eigentümer und Betreiber der Bundespost-Nachfolger Media Broadcast GmbH in Köln. Die Media Broadcast hatte einen bedingungslosen Zugang für neue Anbieter bislang strikt abgelehnt, worin Marktkenner eine Strategie zur Marktbehinderung zu erkennen glaubten.

Mit der nun veröffentlichten Zugangsregulierung der Antennen – ähnlich wie bei der Gewährung von Zugängen zu Infrastrukturen bei Telefon, DSL, Strom oder Schiene – entsteht nun echter Wettbewerb, der es Unternehmen wie der UPLINK Network GmbH ermöglicht, die Ausstrahlung von Radioprogrammen für deren Veranstalter günstiger und mit höherer Servicequalität durchzuführen.

Die Bundesnetzagentur nutzt mit der anstehenden Regulierung weitgehende Regelungen, um freien Wettbewerb sicherzustellen. U.a. werden bedingungsloser Zugang zur Antenneninfrastruktur, objektiv berechnete Nutzungspreise sowie entsprechende Mitwirkungspflichten der Media Broadcast GmbH amtlich verfügt. Die knapp 30seitige Begründung liest sich dabei stellenweise wie ein Musterbeispiel zur Liberalisierung eines Monopolmarkts, in dem neue Anbieter den Zugang zu bestehender, alternativloser Infrastruktur benötigen.

„Seit der maßgeblichen Änderung des Telekommunikations-Gesetzes im Jahr 2012 war die Frage, wie ein echter Wettbewerb sichergestellt werden könnte. Die geplante Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur gibt darauf nun eine umfassende Antwort“, fasst der Geschäftsführer der UPLINK Network GmbH, Michael Radomski, die aktuelle Entwicklung zusammen. „Nach intensiven Gesprächen mit den Regulierungsbehörden und der Media Broadcast GmbH scheint nun ein sinnvoller Weg gefunden worden zu sein, dass die deutschen Radioveranstalter tatsächlich alternative Dienstleister beauftragen können“, so Radomski weiter, „denn die wichtigsten Forderungen der Branche sind aufgenommen worden – daran haben auch die Spitzenverbände der Radioveranstalter selbst, insbesondere VPRT und APR, sehr erfolgreich mitgewirkt. Zu erwähnen sind ebenfalls die Verantwortlichen der durch die UPLINK Network GmbH im Juli dieses Jahres übernommenen derutec GmbH & Co. KG, die seit fast 10 Jahren kontinuierlich an der Öffnung des Marktes gearbeitet haben!“

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