Wird der lokale Sendeanteil der NRW-Lokalradios ausgedünnt?

Ebenfalls Teil der am vergangenen Freitag in Düsseldorf vorgestellten Eckpunkte für eine Gesamtstrategie „Radio in NRW 2022“ der nordrhein-westfälischen Landesregierung sind einige Neuregelungen im Lokalfunk. Verlage sollen im Rahmen des Zwei-Säulen-Modells des Lokalfunks die Möglichkeit erhalten, alle Kapital- und Stimmrechtsanteile an einer Betriebsgesellschaft (BG) zu übernehmen, wenn im Einzelfall kein weiterer Gesellschafter gefunden werden kann. Bisher gilt für die Verlage eine Obergrenze von 75 Prozent, von der aktuell nur in Ausnahmefällen abgewichen wird. Im NRW-Lokalfunk greift ein sogenanntes Verlegerprinzip, die örtlichen Verlage haben den Vorrang, wenn es um die Beteiligung an den Lokalradios geht. Die übrigen 25 Prozent an einer Lokalradiobetriebsgesellschaft halten in der Regel die Kommunen im jeweiligen Sendegebiet. Doch auch hier gibt es diverse abweichende Fälle, haben sich in einigen Regionen Kommunen bereits aus dem Betriebgesellschaften weitestgehend zurückgezogen. Durch die Änderung solle die Funktionsfähigkeit des Systems auch in wirtschaftlich schwächeren Lokalfunkgebieten gesichert werden, begründet die Landesregierung die geplante Neufassung. „Wenn Städte, Gemeinden und Kreise nicht mehr in den BGen sind, ist das eine Schwächung der lokalen Verankerung. Wir hätten uns stattdessen gewünscht, dass sich die Veranstaltergemeinschaften jenseits der Verleger BGen suchen könnten“, sagt Frank Stach, Landesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) in NRW.

Größer könnten die Auswirkungen einer anderen Deregulierung ausfallen. Die Beiträge des nichtkommerziellen Bürgerfunks, der Sendefenster bei den NRW-Lokalradios belegt, sollen nach den vorgestellten Plänen der Landesregierung künftig in den gesetzlich vorgeschriebenen lokalen Sendeanteil miteingerechnet werden. Das hätte dann zur Folge, dass der übrige kommerzielle Lokalanteil – wenn gewünscht – entsprechend reduziert werden könnte. Bürgerfunksendungen laufen immer werktags zwischen 20 und 21 Uhr und an Sonn- und Feiertagen im Zeitfenster zwischen 19 und 21 Uhr auf den Frequenzen der 44 NRW-Lokalradios

Die Anrechnung der Bürgerfunkstunden auf die Lokalsendezeit stößt ebenfalls auf Kritik von Seiten des DJV-Landesverbands. Mitte 2020 sollen die Gesetze, die die Medienstrategie der NRW-Landesregierung umsetzen, beschlossen sein. „Der DJV-NRW wird sich in den laufenden Gesetzgebungsverfahren einbringen, um die aus unserer Sicht falschen Punkte zu entschärfen“, kündigte Stach in einem Statement am vergangenen Sonntag an.

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