Amtsgericht Hannover verurteilt Radio 21 zu Bußgeld wegen Schleichwerbung

Das Amtsgericht Hannover hat die NiedersachsenRock21 GmbH & Co. KG als Veranstalterin des Programms Radio 21 heute zu einem Bußgeld von 5000 Euro verurteilt. Das Gericht hat damit einen Bußgeldbescheid der NLM vom Dezember 2013 bestätigt.

Die NLM hatte das Bußgeld wegen der Ausstrahlung von Schleichwerbung in 3 Fällen im Programmelement „Annettes Flurfunk“ verhängt. Nach der umfangreichen Beweisaufnahme war das Gericht davon überzeugt, dass die für Schleichwerbung nötige Werbeabsicht auch bei der Moderatorin Annette Radüg vorlag. Der Geschäftsführung des Senders hatte die NLM eine fahrlässige Verletzung ihrer Organisations- und Aufsichtspflichten vorgeworfen. Dieser Wertung ist das Amtsgericht gefolgt.

Radio 21 hat nun die Möglichkeit, gegen dieses Urteil Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht Celle einzulegen.

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