Änderung der UKW-Frequenzsatzung in Hessen

  • Dienstag, 9. April 2019
  • Pressemitteilung der LPR Hessen

Die Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) hat in ihrer heutigen Sitzung in Kassel eine Änderung der UKW-Frequenzsatzung für Hessen beschlossen. Sie war notwendig, da die privaten Hörfunkveranstalter einige UKW-Frequenzen aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr nutzen. Die Änderung der Satzung beinhaltet eine Streichung kleinerer Einzelfrequenzen, über die schon keine Programme mehr verbreitet werden. Sie wurden teilweise bereits durch leistungsstärkere Frequenzen ersetzt. Für den Hörer ergeben sich aktuell keine Neuerungen.

Die Änderung der UKW-Frequenznutzung resultiert u. a. auch aus dem Verkauf der UKW-Infrastruktur durch den langjährigen Sendernetzbetreiber Media Broadcast Ende 2017. Die Sende-Anlagen sind deutschlandweit von unterschiedlichen Investoren übernommen worden. In der Folge gab es vielfach erhebliche Preissteigerungen. Die Betriebskosten der weniger reichweitenstarken Frequenzen sind so gestiegen, dass sie teilweise nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Radiosender, die ihre Programme über diese Einzelfrequenzen verbreitet haben, verzichten aus Kostengründen auf die Nutzung.

„Eine vielfältige Hörfunklandschaft in Hessen – das ist das Ziel unserer Bemühungen“, kommentierte der Versammlungsvorsitzende Jörg Steinbach. „Dass einige Einzelfrequenzen wirtschaftlich nicht mehr zu nutzen sind, ist bedauerlich. Durch die teilweise Neu-Zuordnung der größeren Frequenzen ist es uns in den vergangenen Monaten aber gelungen, den Hörern in Hessen auch über UKW noch ein attraktives Angebot zur Verfügung zu stellen. Auch haben wir in Hessen die bundesweit einmalige Situation, dass wir zwei private regionale DAB-Multiplexe installieren konnten. Dies ermöglicht den hessenweiten Empfang vieler privater Radioprogramme in digitaler Qualität“, so Steinbach.

Die Satzung wird in Kürze im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht und ist in der dann geltenden Fassung auch auf der Homepage der LPR Hessen abrufbar (www.lpr-hessen.de/rechtsgrundlagen).

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